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Landschaftsplanung



Die Bewältigung landschaftsplanerischer Aufgaben ist nur möglich, wenn der Planung eine fachlich und fachrechtlich abgeleitete und nachvollziehbare Zielbestimmung zugrunde liegt.

Der gegenständliche Betrachtungsrahmen der Landschaftsplanung im Bereich Analyse, Bewertung und Entwicklung bezieht sich auf die Schutzgüter von Naturschutz und Landschaftpflege:

Die Kernaussagen der Landschaftsplanung auf der Grundlage flächendeckender Analysen des Landschaftshaushalts und der Nutzungsstrukturen unter Zugrundelegung einer fachlichen Zielkonzeption sind:

  1. Schutz des aktuellen Zustandes (konservierender Ansatz)
  2. Entwicklung des vorgefundenen Zustandes (entwickelnder Ansatz)

Instrumente der Landschaftsplanung: